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   VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15   

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VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15 (https://dejure.org/2018,2125)
VG Bremen, Entscheidung vom 16.01.2018 - 6 K 252/15 (https://dejure.org/2018,2125)
VG Bremen, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 6 K 252/15 (https://dejure.org/2018,2125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BBesG § 46; BremBesG § 1 Abs 1; BremBesG § 1 Abs 2; BremBesG § 79
    Zahlung einer Zulage wegen Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes - Beweislast; Darlegungslast; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Polizei; Top; Topfwirtschaft; Verwendungszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Mit Beschluss vom ....2013 wurde bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren 2 C 16/13 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Dies ist der Fall, wenn ein Beamter mit dem entsprechenden Statusamt in eine freie Planstelle eingewiesen und ihm das fragliche Funktionsamt übertragen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13, juris Rn. 10 ff.).

    Auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit ist eine Einschränkung auf der Rechtsfolgenseite gegenüber dem völligen Leerlaufen der Regelung des § 46 BBesG a. F. in Fällen der "Topfwirtschaft" vorzuziehen und ist eine teleologisch begründete Einbeziehung dieser Fälle in den Anwendungsbereich der Norm auch unter Berücksichtigung der besonderen Wortlautbindung im Besoldungs- und Versorgungsrecht möglich und geboten (BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, BVerwGE 150, 216-225; Rn. 20, juris).

    Das bedeutet in den Mangelfällen (mehr Anspruchsberechtigte als Planstellen), dass die Zulage nicht monatlich im Voraus gezahlt werden kann, weil die Höhe der Zulage nicht schon im Vormonat, sondern erst mit dem Beginn des Monats ermittelbar ist (BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13, a. a. O. Rn. 22).

    Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2014 (BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, juris) war geklärt, dass auch im Falle einer Stellenbewirtschaftung im Rahmen einer "Topfwirtschaft" grundsätzlich eine Verwendungszulage zu zahlen ist.

    Sie muss darlegen, warum der gesetzlich angenommene Normalfall (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, juris Rn. 20) einer identischen Zahl von Anspruchsberechtigten einerseits und besetzbaren Planstellen andererseits und - 14 - damit einer vollen Zulagenzahlung im hiesigen Fall nicht gegeben sein soll.

  • VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Allein das Vorliegen einer "Topfwirtschaft" rechtfertigt diese Annahme noch nicht (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

    Ein einzelner Beamter kann grundsätzlich keine Aussagen zu inneren Verwaltungsvorgängen machen, zu denen die Frage des Verhältnisses von freien Planstellen und höherwertig eingesetzten anspruchsberechtigten Beamten und damit des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gehört (vgl. auch VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

  • VG Magdeburg, 16.02.2017 - 8 A 423/16

    Besoldung; Verwendungszulage für höherwertiges Amt; Mitwirkungspflicht der

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Es handelt sich um Vorgänge, die ihr bekannt sein müssen, da jede Form der Stellenbewirtschaftung eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Dokumentation verlangt (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 16.02.2017 - 8 A 423/16, juris Rn. 15).

    Schließlich waren auch keine weiteren Ermittlungen über die bereits erfolgten Nachfragen hinaus anzustellen (im Ergebnis ebenso VG Magdeburg, Urt. v. 16.02.2017 - 8 A 423/16, juris).

  • VG Köln, 24.08.2016 - 3 K 2345/12

    Anspruch eines Polizeibeamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Der Kläger verlangt aber gerade keine von der gesetzlich vorgesehenen Besoldung abweichenden Zahlungen sondern lediglich das, was ihm nach der geltenden Gesetzeslage zugestanden hätte (ebenso in Bezug auf Ansprüche aus § 46 BBesG a. F. VG Minden, Urt. 20.08.2015 - 4 K 3719/12, juris Rn. 35; VG Köln, Urt. v. 24.08.2016 - 3 K 2345/12, juris Rn. 75).
  • VG Minden, 20.08.2015 - 4 K 3719/12
    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Der Kläger verlangt aber gerade keine von der gesetzlich vorgesehenen Besoldung abweichenden Zahlungen sondern lediglich das, was ihm nach der geltenden Gesetzeslage zugestanden hätte (ebenso in Bezug auf Ansprüche aus § 46 BBesG a. F. VG Minden, Urt. 20.08.2015 - 4 K 3719/12, juris Rn. 35; VG Köln, Urt. v. 24.08.2016 - 3 K 2345/12, juris Rn. 75).
  • VG Münster, 07.07.2016 - 4 K 1085/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage wegen einer

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Dies ist auch aus dem Zweck der Regelung und dem dort erkennbaren grundsätzlichen Rechtsgedanken und Gerechtigkeitsvorstellungen abzuleiten (ebenso VG Münster, Urt. v. 07.07.2016 - 4 K 1085/12, juris Rn. 58 ff., 62, vgl. zum Maßstab W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, § 108, Rn. 13 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - 3 A 1217/14

    Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Solche normativ geregelten Ansprüche werden vom Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung nicht erfasst und sind daher nicht von einer Antragstellung abhängig (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 36/13, juris Rn. 7; OVG NRW, Urt. v. 27.10.2014 - 3 A 1217/14, juris Rn. 199 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13

    Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Solche normativ geregelten Ansprüche werden vom Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung nicht erfasst und sind daher nicht von einer Antragstellung abhängig (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 36/13, juris Rn. 7; OVG NRW, Urt. v. 27.10.2014 - 3 A 1217/14, juris Rn. 199 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Insbesondere kann die Verletzung der Mitwirkungspflicht die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzten (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 9 C 11/11, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15
    Die Substantiierungspflicht gilt dabei in besonderem Maße für Umstände, die in die eigene Sphäre eines Beteiligten fallen (BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07, juris Rn. 15), wie im hiesigen Fall die Darlegung der Einzelheiten des Stellenbewirtschaftung.
  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerwG, 29.12.2014 - 2 B 110.13

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; haushaltsrechtliche

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